Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Anschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zwecke der Gesellschaft sind: - die Förderung der Jugendhilfe (§52 Abs.2 Nr.4 AO) - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§52 Abs.2 Nr.7 AO) - Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung und des eigenverantwortlichen Handelns junger Menschen durch die Vermittlung von sogenannten Soft-Skills und Life Skills; - soziale und interkulturelle Projekte anregen, beratend begleiten und selbst durchführen; - mit Pädagoginnen und Pädagogen, Sporttrainerinnen und -trainern aus dem schulischen und dem außerschulischen Bereich zusammenarbeiten und die Methode des sportbasierten Lernens vermitteln; - mit Organisationen gleicher oder ähnlicher Zweckrichtung auf nationaler und internationaler Ebene zusammenarbeiten; - entwicklungspolitische Bildungsarbeit anregen, fördern und selbst durchführen; - Weiterentwicklung des Sports als Medium zur Förderung von Bildung und Erziehung junger Menschen.
Sozialwesen
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