Die Stellung der Sicherheit jeweils abwenden, indem sie die zugrundeliegende Forderung erfüllen. Darüber hinaus kann die betroffene Gesellschaft die Erfüllung verweigern oder eine einvernehmliche Lösung mit dem Gläubiger herbeiführen. Sollte die Forderung des Gläubigers nicht erfüllt oder eine entsprechende Sicherheit nicht gestellt bzw. eine einvernehmliche Lösung nicht gefunden werden, kann der Streitfall dem Präsidenten des Unternehmensgerichts des Sitzes der übertragenden Yokohama Belgium NV, der hierfür im Eilverfahren tagt, zur Entscheidung vorgelegt werden. Unbeschadet der Rechte aus der zugrundeliegenden Forderung bestimmt der Präsident des Unternehmensgerichts die von der betroffenen Gesellschaft zu leistende Sicherheit und die Frist, binnen der sie zu bestellen ist, es sei denn, er beschließt, dass in Anbetracht der sonstigen Rechte des Gläubigers gegen die betroffene Gesellschaft oder der Bonität der übernehmenden Yokohama Europe GmbH keine Sicherheit zu stellen ist. Wird die Sicherheit nicht binnen der festgesetzten Frist geleistet, wird die zugrundeliegende Forderung unverzüglich fällig. Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei der Yokohama Europe GmbH, Monschauer Str. 12, 40549 Düsseldorf, Bundesrepublik Deutschland, und bei der Yokohama Belgium NV, Bosstraat 54, box 8, 3560 Lummen, Belgien.
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