Den kulturellen Austausch zwischen China und Europa zu stärken, zu fördern und auszubauen, im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Nr. 5 und Nr. 7 Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Anbieten und die Durchführung von Kursen und Unterricht wie zur Malerei oder zu anderen Kunstformen aus China an verschiedenen Standorten in Deutschland und Europa. Weiterhin ist die Organisation von Austauschprogrammen, wie zum Beispiel Besuchsprogramme, Workshop geplant, die den Zweck der Gesellschaft fördern.
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