Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbgünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung von Mitteln für andere Körperschaften des privaten oder öffentlichen Rechts zur Verwirklichung des steuerbegünstigten Zwecks des Tierschutzes. Die Weitergabe an eine unbeschränkte steuerpflichtige Körperschaft setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Zur Verwirklichung dieses Gesellschaftszweckes ist Gegenstand des Unternehmens insbesondere: a) die Anwerbung von Geldern, insbesondere Spenden von Privatpersonen und Unternehmen zur Unterstützung von Tierschutzprojekten durch die Organisation von Informationsständen und Aktionen, die über den Tierschutz und die Lage hilfloser Tiere informieren, b) die Weitergabe der eingenommenen Mittel an ausgewählte Organisationen im Sinne des Absatzes 2. Soweit die Gesellschaft ihre Aufgaben nicht selbst wahrnimmt, wird sie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Absatz 1 Satz 2 der Abgabenordnung bedienen.
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