Für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 i. V. m. § 43 a Abs. 4 der Wirtschaftsprüferordnung ('WPO'), insbesondere- die Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen und sonstiger Institutionen;- die Durchführung sonstiger betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insesondere von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen, wie die Prüfung von Plänen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaftlichen Sachverhalten;- die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten;- die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten;- die Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in Fragen der Aufbau- und der Ablauforganisation, die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung;- die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen, sowie die Tätigkeit als Sachverständige und die Erstellung von Gutachten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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