Förderung der Religion. Die Förderung der Jugendhilfe. Die Förderung von Erziehung und Bildung. Die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie Die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 AO. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch folgende Tätigkeiten: - Förderung der sozialen Entwicklung, Erziehung und Bildung von Kindern - Gründung, Aufbau und Betrieb von sozialdiakonischen Einrichtungen und anderen sozial- und sozialpädagogischen Dienstleistungen und Einrichtungen für Kinder und Jugendliche - Beratung und Unterstützung von Eltern, Erziehungsberechtigten und Familien bei der Erziehung - Angebot pädagogischer und alltagsrelevanter Seminare für Kinder, Eltern, Erziehungsberechtigte und Familien - Christliche Angebote - Organisation von Veranstaltungen, Seminaren, Workshops, Vorträgen und vergleichbaren Veranstaltungen zu sozialen Themen und Fragestellungen - Schulungen, Beratung sowie Vernetzung für und zwischen Organisationen, die die in § 2 Absatz 1 genannten Zwecke verfolgen.
Sozialwesen
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