Beseitigung des Abwassers im Stadtgebiet, die Wahrnehmung der kommunalen Straßenreinigung im Stadtgebiet als eigenständige Aufgabe, die Wahrnehmung der Aufgaben des Bauhofs im Stadtgebiet, die Wahrnehmung der Aufgaben der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet nach Ablauf der Projektlaufzeit für die Umrüstung der städtischen Straßenbeleuchtung auf LED-Technik, die Wahrnehmung der Aufgaben des Forstbetriebes im Stadtgebiet, die Wahrnehmung der Aufgabe des Breitensports und der Kulturpflege im Rahmen des Betriebs durch den vom Stadtrat bestimmten Freizeiteinrichtungen im Stadtgebiet, alle mit dem Betrieb des Bauhofs, der Straßenbeleuchtung, des Forstbetriebs, durch den vom Stadtrat bestimmten Freizeiteinrichtungen sowie der Abwasserentsorgung zusammenhängende Tätigkeiten, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben.
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