(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb eines spendenbasierten Wünschebusses, mit dem Sterbenskranke insbesondere aus dem Bereich der sationären und ambulanten Palliativ- und Hospizversorgung gemäß §§ 37 b, 132 d SGB V in Verbindung mit der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung vom 20.12.2007, zuletzt geändert am 18.03.2021, ein leidensgerechter unentgeltlicher Fahrtwunsch nach Genehmigung der Ethikkommission gem. § 18 an einen Ort ihrer Wahl ermöglicht wird. Gegenstand des Unternehmens sind weder Personenbeförderungen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes noch Krankentransporte im Sinne des Gesetzes über den Rettungsdienst. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
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