Für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 33 in Verbindung mit § 57 III StBerG (Steuerberatungsgesetz), insbesondere die Erstellung von Jahresabschlüssen, Anfertigung von Steuererklärungen, Erledigung von Buchführungsarbeiten, Beratung und sonstige Hilfeleistung in Steuersachen und Übernahme treuhänderischer Vermögensverwaltung. Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen.
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