Beratung für kleine Abbrucharbeiten mit Schwerpunkt auf das Schneiden von Beton mit Diamantdraht und Säge sowie Arbeiten mit Abbruchrobotern. Ferner gehört die Auftragsvergabe von Abbrucharbeiten an andere Unternehmen zum Unternehmensgegenstand dazu. Eine genehmigungspflichtige Beratungstätigkeit (insbesondere in Rechts- oder Steuerangelegenheiten) ist nicht Gegenstand des Unternehmens.
PR Berater
Bauunternehmen und Bauhandwerk
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