Von der Gesellschaft betriebenen Unternehmens ist neben den für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gemäß § 2 i.V.m. § 43 a IV der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) gesetzlich und berufsrechtlich zugelassenen Tätigkeiten insbesondere auch Dienstleistungen für andere Berufsträger, dies jedoch beschränkt auf den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer sowie Steuerberater: a) die Aus- und Fortbildung, letztere beschränkt sich auf Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer; b) die Beratung und Unterstützung der unter lit. a) genannten Berufsträger in Fragen des Kanzleimanagements, der Kanzleiorganisation und der Errichtung von Qualitätssicherungssystemen, c) die Zuverfügungstellung von Fachwissen und Spezialinformationen für die Ausübung des Wirtschaftsprüferberufes. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgenommen.
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