Und Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch den Betrieb einer lntegrationsgesellschaft gemäß § 68 Nr. 3 der Abgabenordnung und § 132 Abs. 1 des Neunten Sozialgesetzbuches, nämlich: Die Gesellschaft schafft und bietet Qualifizierungsmaßnahmen und dauerhafte Arbeitsplätze inklusive arbeitsbegleitender rehabilitativer Förderung für Menschen, die aufgrund einer Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur schwer vermittelbar sind. Die Schaffung und dauerhafte Einrichtung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen erfolgt durch die Übernahme von Aufträgen aus den Bereichen Dienstleistungen, Handel und Fertigung sowie durch die Übernahme von Betriebsleistungen und gegebenenfalls durch eine Eigenproduktion. Zur Arbeitserprobung während der Qualifizierung werden die betreffenden Mitarbeiten unter der Fortdauer der arbeitsbegleitenden rehabilitativen Förderung im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen und der Übernahme von Betriebsleistungen im Einzelfall im Auftrag der Gesellschaft auch bei den Auftraggebern unmittelbar tätig.
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Sozialwesen
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