Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar (gem. § 57 Nr. 1 AO) steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft agiert im Rahmen der Entwicklung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (englisch: Sustainable Development Goals, SDGs) der Vereinten Nationen (UN) welche weltweit der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene dienen sollen. Die Gesellschaft trägt zur Lösung zweier systemischer Hauptprobleme bei: Diskriminierung und Umweltzerstörung. Dies untergräbt die Schlüsselentwicklung und die Fortschritte der menschlichen Gesundheit in den vergangenen Jahrzehnten. Zweck der Gesellschaft ist: Förderung von Volks- und Berufsbildung (§ 52 Absatz 2 Nr. 7 AO) Bspw.: Konzeptionierung und Implementierung einer digitalen Akademie für junge WissenschaftlerInnen zu den Themen Planetary Health, Nachhaltige Entwicklung und Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (§ 52 Absatz 2 Nr. 18 AO) Bspw.: Zurverfügungstellung eines Mentorenprogramms für Mädchen aus benachteiligten Familien in geringen und mittleren Einkommensländern, für: gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen und Männern; gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit; Gleichheit bei der Entscheidungsfindung; Beendigung geschlechtsspezifischer Gewalt und Förderung der Gleichstellung der Geschlechter über die EU hinaus, wie im "EU Gender Action Plan 2 (GAP II)" angegeben. Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Absatz 2 Nr. 1 AO) Bspw.: Sammlung von Daten und zeitnahe Veröffentlichung von Forschungsergebnissen darüber, wie die Gleichstellung der Geschlechter Umweltprojekte unterstützen und sich bei internationalen Verhandlungen unter den Vereinten Nationen (UN) für Umweltbelange einsetzen kann, mit Schwerpunkt auf Klimawandel und biologischer Vielfalt. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der zuvor genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Körperschaft des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: Die Förderung der Forschung zum Thema Gleichberechtigung von Frauen und Männern durch die Finanzierung von Forschungsprojekten für die evidenzbasierte Entscheidungsfindung, um systemische Barrieren für die Gleichberechtigung der Geschlechter und den Umweltschutz zu überwinden. Hierdurch werden Frauen als transformative Akteure in den Bereichen Gesundheit, Umwelt und Menschenrechte ausgebildet. Projekte können bspw. die Erschaffung digitaler Bildungsangebote für diskriminierte Frauen auf der Südhalbkugel sein, welche der Überbrückung von Lücken zwischen Umwelt- und Gesundheitsgemeinschaften dienen und damit letztendlich dem Umweltschutz. Es sollen Werkzeuge für den bildungsspezifischen Kapazitätsaufbau entwickelt werden, die auf Kandidatinnen aus dem globalen Süden abzielen.
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