(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. der Vorschriften des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Möglichkeit der Unterbringung, Versorgung und pflegerischen Betreuung alter Menschen und Patienten und der Erbringung von Dienstleistungen insbesondere gegenüber Bewohnern und Nutzern sämtlicher vom DRK-Kreisverband Wolfsburg e.V. gemeinnützigen betriebenen Einrichtungen. (3) Die Gesellschaft kann sich zur Durchführung ihres Gesellschaftszweckes einer Hilfsperson i.S.d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen. (4) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung und Förderung des Gesellschaftszwecks dienlich sind, soweit sie sich mit ihrer Gemeinnützigkeit (§ 3) vereinbaren lassen.
Sozialwesen
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