Wahrnehmung von Aufgaben aus dem Tätigkeitsbereich der Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung - kommunale Anstalt der Stadt Wolfsburg (WAS AöR). Dabei handelt es sich insbesondere um eine Betätigung als beliehener Unternehmer im Bereich Abfallabfuhr, Verwertung und Beseitigung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als aus privaten Haushaltungen. Zur Förderung der ihr übertragenen Aufgaben darf die Gesellschaft alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienlich sind, insbesondere darf sie gleichartige oder ähnliche Unternehmen errichten oder bestehende Unternehmen erwerben, oder sich an diesen beteiligen, und die Betriebsführung von solchen Unternehmen übernehmen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung der Gesellschaft auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften der §§ 108 ff. Nds. Gemeindeordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten und einzuhalten.
Entsorgungsbetriebe
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