Durchführung von Arbeiten auf Baustellen in der Bundesrepublik Deutschland sowie die Vornahme aller diesem Zweck förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte. Insbesondere besteht der Zweck der Gesellschaft in der Tätigkeit in Bauhaupt- und Baunebengewerbe. Dazu gehört Einbauten und Zusammenfügen von Innenausbau-Systemteilen zur Erstellung, Instandsetzung oder Änderung von Bauwerken und dem Durchführen von Maurer-, Eisenflechter-, Estrichleger-, Bodenleger-, Fliesen-, Platten- und Mosaiklegearbeiten. Ferner gehören dazu Leistungen, die eine wesentliche Tätigkeit eines der in Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführten Gewerbe sind. Handel mit Fenster-Türen und anderen Baugeräten sowie der Verleih von Gerüst und Baugeräten.
Bauunternehmen und Bauhandwerk
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