(1) Die Genossenschaft soll ihren Mitgliedern menschenwürdiges Wohnen zu tragbaren Bedingungen ermöglichen, insbesondere soll die Genossenschaft gemeinschaftliches Bauen und Wohnen fördern. (2) Die Genossenschaft übernimmt Grundstücke bzw. Gebäude vorwiegend im Stadtgebiet Linden-Limmer, um sie vorrangig für ihre Mitglieder zu erwerben, zu bebauen, zu modernisieren, zu bewirtschaften und zu betreuen. Sie kann Grundstücke veräußern und alle im Bereich der Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen.(3) Die Genossenschaft kann nach Bedarf Läden und Räume für Gewerbetreibende und jede Form von Gemeinschaftseinrichtungen zur Verfügung stellen. (4) Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf Hannover und Umland. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
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