(1) Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien im Bereich der Stadt Burg unter Beachtung einer sicheren, sozial verantwortbaren und marktwirtschaftlichen Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung der Stadt Burg. (2) Die Gesellschaft errichtet, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten, veräußern, teilen sowie Erbbaurechte ausgeben und erwerben als auch Aufgaben auf der Grundlage des Wohnungseigentumsgesetzes übernehmen. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen bereitstellen. (3) Die Gesellschaft kann weitere Aufgaben übernehmen, die dem Unternehmen förderlich sind und im sachlichen Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck stehen. Sie kann gleichartige Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten, wenn dieses geeignet ist, die Tätigkeiten der Gesellschaft zu fördern.
Grundstückswesen und Wohnungswesen
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