Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung.Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immoblienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen und Genussrechte ausgeben und Mitgliederdarlehen hereinnehmen. Sie kann darüber hinaus Finanzanlagen tätigen, die für Genossenschaften von der zuständigen Behörde oder Einrichtung genehmigt sind. Die Ausdehnung des Geschäftbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen, Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 der Satzung dazu die näheren Voraussetzungen.
Grundstückswesen und Wohnungswesen
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