1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung unter besonderer Berücksichtigung des gemeinschaftlichen und nachbarschaftlichen Zusammenlebens. Der Zweck sollinsbesondere erreicht werden durch den Erwerb und den Erhalt einer Liegenschaft auf dem Gelände der ehmaligen Zeche Holland an der Ückendorfer Straße in Gelsenkirchen. Bei der Sanierung und Bewirtschaftung sollen ökologische Aspekte berücksichtigt werden. 2. Die Genossenschaft kann Grundstücke und Immobilien erwerben, Erbbauchrechte vergeben, Nutzungsverträge abschließen und alle zur Bewirtschaftung von Wohnungen notwendigen Geschäftstätigkeiten ausüben. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Der Geschäftsbetrieb beschränkt sich auf die Stadt Gelsenkirchen. 3. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
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