Betrieb eines Bauträgerunternehmens, also die schlüsselfertige Errichtung, der Vertrieb, die Vermittlung, der Verkauf, die Vermietung und die Vermögensverwaltung von Häusern, Eigentumswohnungen, Wohn- und Gewerbebauten sowie sonstigen Bauten aller Art, der Erwerb und die Verwertung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Durchführung von Sanierungen aller Art für eigene und fremde Rechnung, die Ausübung der sonstigen in § 34 c Gewerbeordnung genannten Makler-, Bauträger- und Baubetreuertätigkeiten sowie die Übernahme der Aufgaben eines Generalunternehmens und die Erbringung eigener handwerklicher Bauleistungen. Das Erbringen von Architekten- und Ingenieurleistungen ist jedoch nicht Gegenstand des Unternehmens, soweit nicht eine Eingabeberechtigung bereits aufgrund Maurermeistertitels besteht.
Hausverwaltungen
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