Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), die Förderung der Erziehung und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) sowie die Förderung der Hilfe für Behinderte und Flüchtlinge (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO). Dieser Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung, den Betrieb und die Unterhaltung von Einrichtungen zur Erziehung, Bildung und Ausbildung für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, wie zum Beispiel das St. Augustinusheim in Ettlingen, das St. Franziskusheim in Rheinmünster- Schwarzach und die Berufsausbildungszentren an den Standorten Ettlingen und Rheinmünster Schwarzach.
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Sozialwesen
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