Erbingung von Architekten- und Ingenieurleistungen in den Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI, Projektsteuerung gemäß § 31 HOAI, die Tätigkeit als Gutachter, Ökologieberatung, Substainable Development und die Ausführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Regelungen gemäß § 4 des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes werden beachtet.
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