Gesellschaft verfolgt ausschließlich gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts 'steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung. Ihr Gegenstand ist deswegen ausschließlich - der Betrieb von Wohnhäusern für körperlich oder geistig Behinderte, - der Betrieb von Diensten zur stationären, teilstationären und ambulanten Betreuung des oben genannten Personenkreises, - die Schaffung von sinnvollen Beschäftigungsmöglichkeiten für den oben genannten Personenkreis. Entsprechend der Zwecksetzung betreut die Gesellschaft ausschließlich solche Personen, die aufgrund ihrer körperlichen oder geistigen Behinderung hilfsbedürftig und auf Betreuung und Förderung angewiesen sind. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele zur Gewinnwirtschaftung;deswegen wird sie überwiegend sozial Schwache in das Wohnhaus aufnehmen. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller anderen Handlungen berechtigt, die geeignet sind, dem gemeinnützigen Zweck des Unternehmens zu dienen. Sie ist nicht berechtigt, die ihr zustehenden Mittel zu anderen als zu den vorstehend genannten Zwecken zu verwenden. Insbesondere dürfen Gesellschaftern aus Mitteln der Gesellschaft keine Vorteile zugewendet werden.
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