Buchen von laufender Geschäftsvorfälle (Kontierung, Erteilung von Buchungsanweisungen): Erfassen von Geschäftsvorfällen durch Grundaufzeichnungen (Aufstellung über Eingangs- bzw. Ausgangsbelege, Führung eines Kassenbuchs; Abheften von Bankauszügen nach Konten getrennt usw.); Buchen laufender Geschäftsvorfälle durch Bildung von Buchungssätzen; Datenerfassung zum Zwecke der EDV-Buchführung außer Haus (mit Zwischenschaltung eines Steuerberaters, nach einem vom Steuerberater aufgestellten Kontenplan); technische Zusammenstellung der Jahresabschlusszahlen und betriebswirtschaftliche Auswertung des Zahlenmaterials in Form von Kennzahlen (nicht: Aufstellung des Jahresabschlusses, auch nicht in Form eines programmgesteuerten Ausdrucks = "Knopfdruckbilanz"); steuerrechtlich irrelevante Hilfeleistung bei der Einrichtung der Buchführung, zum Beispiel durch Hilfeleistung bei der Wahl des Buchführungssystems, der zu benutzenden Geräte, der Art und Weise der Belegübernahme oder des Ausdrucks der Buchführungsergebnisse; Fertigung laufender Lohnabrechnungen und Lohnsteueranmeldungen; ferner Jahresabschluss-Vor- und Abstimmarbeiten, betriebswirtschaftliche Auswertung, Abschreibungslisten für einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt und Personalgestellung sowie Kinderbetreuung/Hort/Sprachhilfe/Nachbarschaftshilfe/Altenbetreuung.
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