Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung (§ 52 AO). Dazu gehören insbesondere a. die Förderung von Wissenschaft und Forschung, b. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, c. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes. Inhaltliche Schwerpunkte liegen unter anderem auf der Förderung a. der Bildung und Berufsorientierung junger Menschen in technischnaturwissenschaftlichen Fächern (MINT- Förderung), unter anderem durch den Betrieb eines Schülerlabors und die Durchführung von MINT-Kursen an Gelsenkirchener Schulen, b. von Klimaschutz, Umweltschutz und Nachhaltigkeit in Unternehmen und der Zivilgesellschaft.
Sozialwesen
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