Unter Beachtung der Aufgabenstellung des § 54 Handwerksordnung (HwO) und der Satzung der Zahntechniker-Innung Rhein-Main in der jeweils geltenden Fassung die Wahrnehmung der gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. Insbesondere kann die Gesellschaft folgende Aufgaben wahrnehmen: a) die Planung und Abwicklung von Versammlungen, Veranstaltungen, Fortbildungskursen, Seminaren, Workshops, Meetings, Ausstellungen und Messen; b) die Herstellung und der Vertrieb von Druckwerken (einschließlich Tound Bildträgern); c) die Herstellung und der Vertrieb von Werbeartikeln und -mitteln; d) die Organisation und Abwicklung von PR-Maßnahmen für das Zahntechniker-Handwerk; e) Planung und Durchführung zentraler Abrechnungsverfahren für zahntechnische Leistungen; f) Materialbeschaffung und deren Vertrieb.
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