Förderung und Bestandssicherung der Wirtschaft in Dorsten unter Berücksichtigung regionaler Wirtschaftszusammenhänge. Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere: - Bestandspflege in den klassischen Bereichen der Wirtschaftsförderung - Grundstücks- und Immobilienwirtschaft - Projektentwicklung, auch mit Dritten - Erschließungsträgerschaft für Projekte, die der Stärkung der Wirtschaftskraft dienen - Maßnahmen zur Imageförderung des Wirtschaftsstandortes Dorsten - Information von Gewerbetreibenden, ansiedlungswilligen Unternehmen und Institutionen sowie der Bürger - Maßnahmen zur Förderung der Freizeitwirtschaft und des Tourismus (wie z. B. dem Betrieb einer Stadtinformation). Belieferung und Versorgung von Bevölkerung, Wirtschaft und sonstigen Verbrauchern mit Elektrizität, Gas und Wärme sowie der Betrieb unter Einschluss des Baues von Hafen- und Verkehrsanlagen. Daneben ist die Gesellschaft befugt, noch andere Versorgungs- und Entsorgungstätigkeiten im Interesse der Bevölkerung oder der Wirtschaftsförderung der Stadt Dorsten, die auf Dauer ausgerichtet sind, durchzuführen. Die Gesellschaft kann im Rahmen ihres Gesellschaftszwecks zusätzliche Aufgaben für die Stadt Dorsten oder eines im Sinne von § 116 Abs. 2 GO NRW verselbstständigten Aufgabenbereiches in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form übernehmen.
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