Wirtschaftsförderung im Interesse des Landkreises Harburg im Rahmen des § 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Handlungsfelder sind insbesondere a) Akquisition von Unternehmen b) Bestandsentwicklung c) Unterstützung von Existenzgründung d) Innovationsförderung und Technologietransfer in Kooperation mit Wirtschaft, Institutionen und Hochschulen e) Hilfe bei der Beschaffung von Risikokapital f) Bau und/oder Betrieb von Gründungs- und Innovationszentren oder ähnlicher zweckdienlicher Einrichtungen g) Beratung von Unternehmen im Umgang mit Behörden und Verbänden h) Beratung des Landkreises und der Kommunen bei der Gewerbeflächenausweisung, Überplanung und der Gewerbeansiedlung i) Erwerb, Erschließung und Veräußerung von Grundstücken zur Ansiedlung, Erhaltung oder Erweiterung von Unternehmen j) Förderung von Qualifizierung in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, Hochschulen, den Kammern und Verbänden k) Erhalt und Verbesserung der ökologischen und ökonomischen Standortqualität durch Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen, Kammern und Verbänden l) Kooperation mit anderen Institutionen der Wirtschaftsförderung m) Beteiligung an anderen Institutionen oder Gesellschaften, die zur Erfüllung von Aufgaben der WLH dienlich sind.
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