Zwecke der Gesellschaft gemäß § 52 Abs. 2 S. 1 AO sind in Rubriken wie folgt unterteilt: Bildung: die Förderung der Wissenschaft und Forschung (Nr. 1); die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (Nr. 4); die Förderung für Kunst und Kultur (Nr. 5), hierunter fällt die Förderung von öffentlichen Institutionen wie zum Beispiel Bibliotheken, Kunstgalerien, Museen, Theater, aber auch die Förderung von Individuen wie Künstlern, auch private Kunst- und Kultureinrichtungen sollen gefördert werden; die Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (Nr. 7); die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (Nr. 13). Naturschutz: die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder und des Umweltschutzes (Nr. 8). Sport: die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport) (Nr. 21). Wohltätigkeit: die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO, und von Tierseuchen (Nr. 3); die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für die Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, Förderung des Suchdienstes für Vermisste (Nr. 10); die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (Nr. 11); die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung (Nr. 12); die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie (Nr. 19). Die Zwecke der Gesellschaft werden unmittelbar durch die Gesellschaft verwirklicht. Dies geschieht insbesondere durch das Sammeln von Spenden und der projekt- und einzelfallbezogenen Verwendung der Spenden für nach Maßgabe der Satzung zu fördernde Projekte. Die Tätigkeit der Gesellschaft besteht aus dem Betreiben einer Internetplattform zum Sammeln von Spenden und entsprechender Marketingmaßnahmen zur Akquise der Spender.
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