1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist - die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung, - die Förderung des Wohlfahrtswesens, - die selbstlose Unterstützung von Menschen aller Altersstufen, die infolge ihres körperlichen, geistigen und/oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder die wirtschaftlich hilfebedürftig im Sinne des § 53 Nr. 2 Abgabenordnung sind. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Personal-dienstleistungen für andere gemeinnützige Unternehmen, die Mitglied im PARI- TÄTISCHER Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e.V. sind. Die Gesellschaft darf ferner sämtliche den Geschäftszweck fördernden Nebengeschäfte tätigen. Durch die Erfüllung des Satzungszwecks führt sie das planmäßige Zusammenwirken mit Gesellschaften, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sowie mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften und Stiftungen, die mindestens einen der in Nr. 1 genannten Zwecke satzungsgemäß verfolgen, zur Verwirklichung der Satzungszwecke durch Kooperationsleistungen, insbesondere durch entgeltliche oder unentgeltliche Verwaltungsdienstleistungen, Personal-gestellungen, Nutzungsüberlassungen sowie weitere Dienstleistungen, durch. Zu den Dienstleistungen gehört insbesondere die Überlassung von Personal zur Verwirklichung der Satzungszwecke der beteiligten Gesellschaften. Mit den folgenden weiteren steuerbegünstigten Körperschaften und Stiftungen findet ein planvolles Zusammenwirken statt: a) Die Mürwiker GmbH b) Paritätische Pflege Schleswig-Holstein gGmbH c) Werk- und Betreuungsstätte für Körperbehinderte gGmbH d) Brücke Schleswig-Holstein gGmbH Der Satzungszweck wird auch erfüllt durch die Zuwendung von Mitteln an steuerbegünstige Körperschaften der freien Wohlfahrtpflege, die Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e.V. sind, zur Verwirklichung eines oder mehrerer der genannten Zwecke. 3. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigen-wirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Sozialwesen
Zeitarbeit und Personalleasing
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