1) Die Wir bringen ein Lachen - Künstler in Medizin und Pflege gemeinnützige UG verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Jugendhilfe, die Altenhilfe und die Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Entsendung von Künstlern (Klinikclowns, Erzähler, Musiker u.a.) in Hospize und Palliativstationen, Kinderkrankenhäuser, Seniorenheime, Behinderteneinrichtungen und Geriatrische Kliniken. Darüber hinaus werden Seminare und Workshops zum Thema Humor in Medizin und Pflege veranstaltet. 2) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 3) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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