Förderung von a) die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsgeschädigte, Kriegs- und Katastrophenopfer; b) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; c) die Förderung der Jugendhilfe. Dieser Zweck wird verwirklicht durch a) Bildungs- und Beratungsangebote, Integrationsangebote und Beratungsangebote von Flüchtlingen, die Entwicklung neuer Angebote, sowie alle mit deren Durchführung üblicherweise anfallenden Akitivitäten im Rahmen einer Tätigkeit als nach AZAV zertifizierten Bildugnsträger. b) Arbeitsvermittlung mit Vermittlungsgutschein, im Rahmen der Zertifizierung als Bildungsträger nach AZAV. c) Spendensammlungen, um Katastrophenhilfe wie folgt leisten zu können: Spenden von Sachspenden / Geldspenden, Organisation von Räumlichkeiten zur Unterbringung, sowie Ausstattung der jeweiligen Räumlichkeiten, Begleitung und Unterstützung bei Beantragungen von Leistungen.
Sozialwesen
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