(1) Planung, Errichtung, Betrieb, Nutzung und Verwaltung gemeinschaftlich genutzter Anlagen des Windparks Flöthe, insbesondere die Verkabelung von den WEA zum Netzanschlusspunkt inklusive der erforderlichen Anlagen sowie Datenverkabelung einschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen aus der Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (Genehmigungsauflagen) über die Durchführung artenschutzrechtlicher Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen unter Berücksichtigung der gemeinschaftlichen Betreiberinteressen, insbesondere gegenüber Landwirten und Grundstückseigentümern. Hierunter zählt auch die Betreuung von laufenden Pflege- und Monitoringmaßnahmen. (2) Sicherung des Netzanschlusses mit dem örtlichen Energieversorgungsunternehmen zur Einspeisung der Stromproduktion der WEA auf Grundlage des EEG. (3) Gemeinsame Einspeisung der Stromproduktion der von den Gesellschaftern betriebenen WEA. Hierüber wird zwischen den Betreibern und der Windpark Flöthe Infrastruktur OHG ein separater Abrechnungsvertrag abgeschlossen. (4) Planung, Errichtung, Nutzung und Verwaltung der für die Errichtung und den Betrieb des Windparks erforderlichen Zuwegungen. (5) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen, insbesondere sich an anderen Unternehmen oder Gesellschaften beteiligen.
Energieversorgung
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