Entwicklung, Bau und Betrieb von Stromerzeugungsanlagen sowie Vermarktung des erzeugten regenerativen Stroms und Verwaltung eigenen Vermögens, im Rahmen der Verpflichtungen und Aufgaben der (mittelbar) beteiligten Kommunen im Sinne von Art. 87 Abs. 1, 2 und 3 sowie Art. 92 GO (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) (öffentlicher Zweck im Sinne von Art. 87 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO). Neben diesem öffentlichen Zweck ist es auch Zweck der Gesellschaft, unter dem Vorbehalt rechtlicher, insbesondere EU-beihilfe- und kommunalrechtlicher Zulässigkeit, Erträge aus diesen Tätigkeiten zu erzielen. Das gesetzliche Subsidiaritätserfordernis aus Art. 87 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GO wird beachtet. Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne von Art. 14 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
Ingenieurbüro
Energieversorgung
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