Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbat gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Förderung der Alten- und Behindertenhilfe sowie des Wohlfahrtswesens, die selbstlose Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO sowie die Verfolgung kirchlicher Zwecke. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen der Alten-, Kranken- und Behindertenhilfe sowie selbstständigem Wohnen mit Betreuungsangebot, die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, sowie den Betrieb einer Hauskapelle. Die Gesellschaft kann ferner alle Geschäfte eingehen und Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. In diesem Rahmen kann sie sich auch an anderen Einrichtungen beteiligen und andere Einrichtungen übernehmen. Der Zweck der Gesellschaft wird verfolgt gemäß dem Selbstverständnis und der Zielbestimmung der Caritas als einer wesentlichen Aufgabe der Katholischen Kirche.
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