Erbringung von Planungsleistungen gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), insbesondere der dort beschriebenen Leistungsphasen für Gebäude und raumbildende Ausbauten (HOAI Teil II). Die Gesellschaft kann darüber hinaus auch Generalplanungsverträge eingehen, die andere Teile der HOAI umfasst und sich im Rahmen des Unternehmensgegenstandes an Arbeitsgemeinschaften gleich welcher Rechtsform beteiligen.
Ingenieurbüro
Architekten
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