Instandhaltung, Erneuerung und Erweiterung der baulichen Anlagen sowie die Finanzierung und der Betrieb des Golfparks Schloss Wilkendorf bei Straußberg. Zum Betrieb des Golfparks gehören die Platz- und Raumpflege, der Sportbetrieb (Übungs- und Spielbetrieb sowie die Durchführung golfsportlicher Veranstaltungen), die Administration (Kundenbetreuung, Rechnungswesen und Marketing, Verkauf von KG-Anteilen), der Handel mit Golfartikeln und Zubehör sowie der Betrieb gastronomischer Einrichtungen, die Vermittlung von Golfreisen und Hotelunterkünften. Die Gesellschaft ist berechtigt, einzelne Betriebsteile an Dritte zu verpachten. Die Gesellschaft kann sich auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die unmittelbar oder mittelbar dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen geeignet sind bzw. mit diesem in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft darf den Geschäftsbetrieb auf verwandte Zweige jeder Art ausdehnen, soweit dies zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich erscheint. Die Gesellschaft darf insbesondere andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, erwerben, vertreten, verwalten, neu gründen, pachten, deren Geschäfte führen sowie sich an solchen Unternehmen beteiligen.
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