Förderung von a) Tierschutz und b) Naturschutz im Sinne des § 52 \"steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabeordnung. Die Gesellschaft erfüllt ihre Zwecke in Abs. (1) insbesondere durch folgende Maßnahmen: Vertretung und Förderung des Tierschutzgedankens in der Bevölkerung. Verhütung von Tierquälerei, Tiermisshandlung oder Tiermissbrauch. Bergung und Erstversorgung von Tieren in Notsituationen. Auffang- und Pflegestelle für Wildtiere und verwilderten Haustieren, bis hin zur Wiederauswilderung nach den gesetzlichen Vorgaben. Erhalt des natürlichen Wohnraums, durch Bewirtschaftungs- und Reinigungsprojekte nach Absprache der dazugehörigen Ämter und Anlaufstellen. Dauerpflegestelle bei unmöglicher Auswilderung oder in Form eines Hospizplatzes (Gnadenhof) auch für Haus-, Heim- und Nutztiere jeglicher Art oder Suche und Vermittlung an Wildtierparks oder Pflegeendstellen die Unterkunft bieten können. Ansprechpartner für Privatpersonen, Kommunen und Behörden bei Tieren, die aus Notsituationen gerettet werden müssen oder die auf Hilfe und Pflege angewiesen sind. Transport von verletzten oder verwaisten Tieren in die eigene und/oder andere Auffangstellen. Durchführung von Informationsvorträgen zu den Themen Natur- und Tierschutz.
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