Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder und des Umweltschutzes gem. § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch: 1. Den Erwerb sowie die Pachtung von Wäldern und anderen geeigneten Flächen, mit dem Ziel, die dortige Natur und Landschaft zu schützen, insbesondere unter Beachtung der folgenden Punkte: - Die Erhaltung der biologischen Vielfalt - Die dauerhafte Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter - Die dauerhafte Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswerts von Natur und Landschaft 2. Das Sammeln von Spenden und Beantragen von Zuschüssen für den o.g. Zweck. 3. Die Verwaltung des eigenen Vermögens mit dem Ziel, den o.g. Zweck zu verwirklichen, dazu zählen insbesondere: - Die Vermietung und Verpachtung (insb. Jagdpacht) des Grundbesitzes - Die Überlassung von Lizenzen und Werberechten.
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