Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes und des Hochwasserschutzes. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch - die Errichtung und das Betreiben eines Wildgeheges im Glauer Tal - die Pflege von Ödland und Streuobstwiesen im "Naturpark Nuthe-Nieplitz" durch Mahd und Beschnitt von Obstbäumen - die unentgeltliche Vermittlung von Wissen über den "Naturpark Nuthe-Nieplitz", den Naturschutz im allgemeinen sowie regionale Flora und Fauna im Rahmen von Veranstaltungen oder Einzelbetreuung von Besuchern bzw. Besuchergruppen im "NaturParkZentrum am Wildgehege Glauer Tal", oder geführte Wanderungen durch das "Wildgehege Glauer Tal" und den "Naturpark Nuthe-Nieplitz" Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft wird sich zur Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben ggf. Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 2 der Abgabenordnung bedienen, sowie sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.
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Zoologische Gärten
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