Förderung der Musikkultur gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO, insbesondere die Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von Projekten, die dazu dienen, für alle Bereiche der Musik Beiträge für die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Musikkultur im ländlichen Raum zu leisten. Schwerpunkte der Arbeit der Gesellschaft sind die Organisation hochwertiger, überwiegend klassischer musikalischer und kultureller Veranstaltungen sowie die Förderung von Nachwuchskünstlern in der Region. Verbunden ist damit der gesellschaftliche Auftrag, neue Formate der musikalischen Bildung als zeitgemäßen Ausdruck zu entwickeln und mehr sozialkulturelle Interaktion zu gestalten.
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