Durchführung von Gutachtertätigkeiten, die Forschung, Beratung, Planung, Leitung oder Überwachung aller Arbeiten des Bauingenieurwesens, des Hochbaus, der Landschaftsgestaltung oder der Informationstechnologie, insbesondere auf dem Gebiet der Abwassertechnik, der Wasserversorgung, der Abfalltechnik, des Verkehrswesens, des Kulturbaus, der Landschaftspflege, der allgemeinen Wasserwirtschaft, des Wasserbaus oder des Umweltschutzes im weitesten Sinne. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann insbesondere die Koordination, Organisation sowie Federführung der in Abs. 1 genannten Tätigkeiten unter Beteiligung Dritter, d.h. heißt anderer Ingenieurgesellschaften, Firmen oder freiberuflich Tätiger, z.B. in Form von Arbeitsgemeinschaften durchführen.
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