A) Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 AO), b) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 AO), c) Förderung der Erziehung und der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 7 AO), d) Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 AO) , e) Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 21 AO), f) Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Das planmäßige Zusammenwirken mit weiteren steuerbegünstigen Körperschaften, welche die Voraussetzungen im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft (§§ 51 bis 68 AO) erfüllen zur Verwirklichung der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke. Die Gesellschaft erbringt verschiedene Dienst- und Versorgungsleistungen, etwa die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen und Dienstleistungen des Gebäudemanagements, der Technik sowie der Logistik, für mit der BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH in einer Konzernstruktur unmittelbar oder mittelbar verbundene Unternehmen und nimmt verschiedene Dienst- und Versorgungsleistungen von konzernverbundenen Unternehmen in Anspruch, etwa Leistungen des Personalmanagements, des Finanz- und Rechnungswesens und Controllings, des Einkaufs, Nutzungsüberlassungen, Energieversorgungsleistungen sowie die Überlassung von Personal.
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