(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volksbildung sowie des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege i.S.d. § 52 S. 1 Abs. 2 Nr. 1, 6 der Abgabenordnung. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) Durchführung von archäologischen Projekten im Zusammenhang mit der Erforschung der Menschheitsgeschichte durch Ausgrabung, Dokumentation, Auswertung, Konservierung und Archivierung archäologische Funde im In- und Ausland, b) Vermittlung der gewonnenen Erkenntnisse durch Öffentlichkeitsarbeit und Durchführung öffentlicher Veranstaltungen, c) Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im Sinne von § 58 Nr. 1 AO zu den Zwecken im Sinne von Abs. 2.
Sozialwesen
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