(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. d. Abschnittes - Steuerbegünstigte Zwecke - der Abgabenordnung (AO). Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch wisenschaftliche Arbeit und Forschung, inklusive Grundlagenforschung, im Bereich der Geisteswissenschaften im weiteren Sinn, inkl. der Rechts- und Sozialwissenschaften, sowie der Psychologie und andere, und im Gesundheitswesen inklusive der Versorgungsforschung, auch in Kooperation mit anderen Wissenschaftseinrichtungen und WissenschaftlerInnen die Durchführung von Veranstaltungen zum wissenschaftlichen Austausch, insbesondere in Westfalen Information der Öffentlichkeit zu wissenschaftlichen Themen und Forschungsergebnissen (Wissenschaftstransfer) (4) Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen und Geschäften berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar geeignet sind, dem Gesellschaftszweck zu dienen.
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