Verfolgt werden ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Zwecke der Körperschaft sind Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung, des Wohlfahrtswesens, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb von Werkstätten für Menschen mit Behinderung, durch Angebote zur (beruflichen) Bildung für Menschen mit Behinderung, durch Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Gesundheit von Menschen mit Behinderung sowie durch die Unterstützung (aufgrund körperlicher, geistiger seelischer Beeinträchtigung) hilfsbedürftiger Personen. Insbesondere werden die Zwecke verwirklicht durch die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb der Werkstätten des Kreises Mettmann. Die diesbezüglichen Maßnahmen dienen einer wirksamen Eingliederungshilfe und Arbeitsförderung im Sinne des SGB III, des SGB IX sowie des SGB XII. Für Personen, die wegen ihrer Behinderung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes keine Arbeit finden, stellen die Werkstätten Dauerarbeitsplätze zur Verfügung.
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