Förderung des Wohlfahrtswesens, der Behindertenhilfe, der Aus- und Fortbildung sowie die selbstlose Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung (AO) genannten Personenkreises. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Integration und Förderung schwerbehinderter oder schwervermittelbarer oder langzeitarbeitsloser Menschen, insbesondere im Rahmen eines Inklusionsprojektes nach § 68 Nr. 3 c) AO, zum Beispiel mit der Erbringung von rehabilitativen, therapeutischen, präventiven und komplementären Gesundheitsleistungen für Menschen und Unternehmen, z. B. in Form von Reha-Sport, Entspannungsangeboten (z.B. Yoga, PMR), Training mit Geräten und Bewegung am Arbeitsplatz, Ernährungskurse, Physiotherapie u. v. m. im Rahmen des steuerbegünstigten Gesellschaftszwecks, durch arbeitsbegleitende Betreuung und die Durchführung von Aus- und Fortbildungsprojekten.
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