Erbringung von Ver- und Entsorgungsleistungen in den Bereichen Energie, Wärme, Wasser, Abwasser, Abfall, Telekommunikation (Versorgungssparte) und Verkehr (Verkehrssparte) sowie von mit diesen in Zusammenhang stehenden Diensten. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen, insbesondere an solchen, deren Unternehmensgegenstände sich ganz oder teilweise auf die in Absatz 1 genannten Geschäftsfelder erstrecken. Sie kann Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, unter ihrer einheitlichen Leistung zusammenfassen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern oder verbundenen Unternehmen überlassen. Schwerpunkt der Betätigung ist die Versorgung der Einwohner der am Unternehmen beteiligten Gebietskörperschaften. Soweit das Unternehmen ausnahmsweise in anderen Gebieten tätig ist, geschieht dies im gemeinderechtlich zulässigen Rahmen.
Energieversorgung
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