Gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeit als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft insbesondere: a) die Vornahme von betriebswirtschaftlichen Prüfungen, insbesondere solchen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen; b) die Beratung und Wahrung fremder Interessen, insbesondere in betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Angelegenheiten; c) die Erstattung betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Gutachten. Die Gesellschaft übt keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten aus.
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